Manch ein Sprichwort verwendet man, ohne eigentlich genau zu wissen, was es bedeutet. Eines dieser geflügelten Worte lautet: „Aller guten Dinge sind drei.“
Häufig fällt dieser Satz, wenn sich (aus welchem Grunde auch immer) Ereignisse wiederholen. Entweder kommentieren wir damit die bereits ausgeführte oder kündigen eine womöglich anstehende Repetition an. Aber woher kommt dieses Sprichwort?
Ein „Ding“ (oder auch „Thing“) war bei den Germanen der Ort, an welchem Recht gesprochen wurde. Es war also quasi das Gericht. Und heute wie damals hatten die Angeklagten nicht unbedingt immer Lust oder Zeit vor Gericht zu erscheinen. Verpasste der Geladene den Termin, so wurde vollkommen unbürokratisch einfach ein neuer Termin festgelegt.
Nun hatte der Angeklagte eine neue Chance, sich den Vorwürfen zu stellen. Aufgrund eines starken beruflichen Engagements (auch die Jagd kann zeitraubend sein) war es ihm aber womöglich auch ein zweites Mal nicht möglich vor dem Thing zu erscheinen.
Das ganze Theater ging also von vorne los: Neuer Termin, neue Vorladung. Nun kam beim dritten Termin womöglich ein territorialer Konflikt mit einem Nachbar-Stamm dazwischen, so dass der Angeklagte wieder den Termin nicht wahrnehmen konnte.
Drei Termine, an denen sich das Gericht wohlwollend mit dem Fall befassen, also ein gutes Thing abhalten wollte. Der Angeklagte wurde in Abwesenheit verurteilt und konnte sich nicht mehr verteidigen. Pech gehabt. Un wenn er den erwähnten Stammes-Konflikt sowie die Jagd überstand, musste er die Strafe natürlich auch antreten.
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